Bauschlichtungsstelle bei der Handwerkskammer Oldenburg
Streit am Bau? Hier werden Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern außergerichtlich beigelegt.
Aufgabe
Die Bauschlichtungsstelle ist eine Einrichtung der Handwerkskammer Oldenburg. Sie legt Streitigkeiten außergerichtlich bei, die
- zwischen Mitgliedsbetrieben der Handwerkskammer Oldenburg und ihren Auftraggebern oder Auftragnehmern entstanden sind und
- Werkverträge oder Werklieferungsverträge über Bauleistungen oder Leistungen rund um ein Bauwerk betreffen.
So läuft das Verfahren ab
Antrag stellen
Ein schriftlicher Antrag an die Bauschlichtungsstelle bei der Handwerkskammer Oldenburg genügt.
Beide Seiten stimmen zu
Das Verfahren beginnt, wenn beide Beteiligten mit der Schlichtung einverstanden sind.
Erörterung und Einigungsvorschlag
Der Vorsitzende setzt sich mit den Beteiligten in Verbindung und macht in der Regel nach mündlicher Erörterung einen Einigungsvorschlag (Schlichtungsverfahren). Auf Wunsch der Beteiligten kann er den Streit auch durch einen verbindlichen Schiedsspruch beenden (Schiedsverfahren).
Vollstreckbares Ergebnis
Die Bauschlichtungsstelle ist als Gütestelle im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO anerkannt. Aus geschlossenen Vergleichen kann vollstreckt werden; der Vorsitzende darf die Vollstreckungsklausel erteilen. Aus einem Schiedsspruch findet nach gerichtlicher Vollstreckbarerklärung die Zwangsvollstreckung statt.
Unabhängig und fachkundig
Der Vorsitzende ist an keine Weisungen gebunden. Er hat die Befähigung zum Richteramt und Berufserfahrung in Baustreitigkeiten. Fachbeisitzer oder Sachverständige, die mit der Ausführung von Bauwerken vertraut sind, können mitwirken.
Kosten
Für das Verfahren werden Kosten nach einer besonderen Gebührenordnung erhoben.